Automatisierte Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr sind in Österreich einen großen Schritt näher gerückt. Im April 2026 hat das Mobilitätsministerium angekündigt, den Rechtsrahmen für automatisiertes Fahren zu erweitern. Mit einer Novelle der Automatisiertes-Fahren-Verordnung und einer Änderung des Kraftfahrgesetzes soll fahrerloses Fahren unter Aufsicht im öffentlichen Raum möglich werden. Damit entsteht die Grundlage für Flottenbetrieb und gewerbliche Anwendungen im Testrahmen.
Besonders interessant für Gemeinden ist ein zweiter Punkt. Das Ministerium will Modellregionen für automatisiertes Fahren auf den Weg bringen. Die Ausschreibung soll im Herbst 2026 starten, die Auswahl bis Mitte 2027 erfolgen, und ab 2028 soll der Betrieb in den Modellregionen beginnen. Mobilitätsminister Peter Hanke will dabei ausdrücklich Kommunen die Möglichkeit geben, Vorreiter für ganz Österreich zu werden. In diesem Beitrag zeigen wir, was das für Gemeinden bedeutet und wie sie sich sinnvoll vorbereiten können.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Förder-, Vergabe- oder Datenschutzberatung für ein konkretes Projekt.
Warum gerade der ländliche Raum
Das Ministerium betont, dass automatisiertes Fahren nicht nur für Robotaxis in Großstädten gedacht ist, sondern insbesondere eine Chance für den öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum bietet. Das Leitprojekt ROBERTA soll vollautomatisierte Busse unter Aufsicht bis 2030 im echten Linienbetrieb erproben, mit einem Fördervolumen von rund 3,5 Millionen Euro. Nach zwölf Jahren Forschungsförderung mit insgesamt 63,5 Millionen Euro soll nun der Übergang in den erweiterten Testbetrieb gelingen.
Im ländlichen Raum sind Personalkosten und die Verfügbarkeit qualifizierten Fahrpersonals zentrale Faktoren. Automatisierung wird deshalb als mögliche langfristige Ergänzung diskutiert, ihre Wirtschaftlichkeit und Sicherheit müssen jedoch im konkreten Betrieb nachgewiesen werden. Automatisierte Fahrzeuge könnten langfristig ermöglichen, dichtere Takte und längere Betriebszeiten anzubieten, auch in Gebieten, in denen sich heute kaum ein Bus lohnt. Besonders gut passt das zu flexiblen Bedarfsverkehren, die schon heute ohne festen Fahrplan auf Abruf fahren.
Was eine Modellregion braucht
Die genauen Kriterien der Ausschreibung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht veröffentlicht. Aus den bisherigen Projekten in Österreich und Deutschland lässt sich aber ableiten, was eine erfolgreiche Bewerbung ausmacht. Es braucht ein klares Einsatzgebiet mit einem konkreten Mobilitätsbedarf, etwa eine Anbindung an einen Bahnhof oder eine Verbindung zwischen Ortsteilen. Es braucht Partner, also Gemeinden, einen Verkehrsbetreiber, idealerweise den Verkehrsverbund und Technologiepartner. Und es braucht eine Vorstellung davon, wie das automatisierte Angebot in den bestehenden öffentlichen Verkehr eingebunden wird.
Gerade der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Ein automatisiertes Shuttle, das isoliert auf einer Teststrecke fährt, liefert zwar technische Erkenntnisse, aber wenig Wissen darüber, wie Menschen es im Alltag nutzen. Eine Modellregion, die das Fahrzeug in eine Buchungsplattform, in die Fahrplanauskunft und in die Anschlüsse an Bus und Bahn einbindet, zeigt dagegen, welchen Mehrwert automatisierte Mobilität wirklich bringt.
Mit dem Bedarfsverkehr von heute beginnen
Ein bestehender digital disponierter Bedarfsverkehr kann eine sinnvolle organisatorische Ausgangsbasis für spätere automatisierte Pilotbetriebe sein. Wer heute schon einen Mikro-ÖV mit digitaler Buchung, automatischer Disposition und guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr betreibt, hat die wichtigsten Grundlagen bereits geschaffen. Die Fahrgäste kennen das Angebot, die Nachfrage ist bekannt, und die Abläufe sind eingespielt. Wenn später automatisierte Fahrzeuge hinzukommen, können vorhandene Buchungs-, Tarif- und Kommunikationsprozesse teilweise weitergenutzt werden. Sicherheitskonzept, Leitstelle, Genehmigung, Barrierefreiheit und Störungsmanagement bleiben zusätzliche Aufgaben.
Mit maas.maker lassen sich Bedarfsverkehre heute mit klassischen Fahrzeugen betreiben und schrittweise um automatisierte Fahrzeuge erweitern. Wie wir autonome Fahrzeuge in die Plattform einbinden, beschreiben wir auf der Seite zu autonomen Fahrzeugen. Welche Betriebsformen möglich sind, vom Linienbedarfsverkehr bis zum Flächenbetrieb, zeigt die Seite zu den Betriebsmodi.
Mischbetrieb als Normalfall
In den ersten Jahren werden automatisierte Fahrzeuge nicht alle Fahrten übernehmen können. Sie fahren vielleicht nur zu bestimmten Zeiten, nur auf bestimmten Strecken oder nur bei gutem Wetter. Den Rest übernehmen weiterhin Fahrzeuge mit Fahrpersonal. Für die Fahrgäste sollte das keinen Unterschied machen. Sie buchen eine Fahrt, und das System entscheidet, welches Fahrzeug sie übernimmt.
Dafür braucht es eine Disposition, die beide Fahrzeugarten gemeinsam plant und ihre unterschiedlichen Fähigkeiten kennt. Ein automatisiertes Fahrzeug kann vielleicht keine Rollstuhlfahrer ohne Hilfe aufnehmen oder bestimmte Haltepunkte nicht anfahren. Die Disposition muss das berücksichtigen und die Fahrt dann einem anderen Fahrzeug zuweisen. Wie die Disposition bei maas.maker arbeitet, zeigt die Seite zur Disposition und zum Routing. Wie unsere Schwestergesellschaft Hex GmbH die Disposition von Mischflotten mit mathematischer Optimierung angeht, beschreibt der Beitrag zur Disposition autonomer Shuttles.
Herstellerunabhängig bleiben
Der Markt für automatisierte Mobilität ordnet sich gerade neu. Fahrzeughersteller, Softwareanbieter und Betreiber schließen sich zusammen, um Komplettpakete aus einer Hand anzubieten. Das kann die Einführung vereinfachen, birgt aber auch das Risiko, sich langfristig an einen einzigen Anbieter zu binden. Die Fahrzeugtechnik entwickelt sich schnell, und das Fahrzeug, das 2028 zum Einsatz kommt, wird 2032 vielleicht nicht mehr die beste Wahl sein.
Für Gemeinden und Verkehrsbetreiber ist es deshalb sinnvoll, Buchung, Disposition und Fahrgastkommunikation von der Fahrzeugtechnik zu trennen. Eine offene Plattform, die Fahrzeuge verschiedener Hersteller über Schnittstellen einbindet, erlaubt es, Fahrzeuge später auszutauschen, ohne das gesamte System neu aufzubauen. Die Fahrgäste behalten ihre gewohnte App, und die Daten bleiben beim Aufgabenträger. Wie maas.maker Fremdsysteme anbindet, zeigen die Seiten zu Schnittstellen und API und zur technischen Integration. Worauf man beim Anbieterwechsel allgemein achten sollte, beschreibt unser Beitrag zum Wechsel der On-Demand-Software.
Die Leitstelle als Herzstück
Das BMIMI beschreibt fahrerloses Fahren unter Aufsicht als Zielbild. Rollen, Eingriffsrechte, Genehmigungen und Haftung müssen sich aus der finalen Rechtslage und dem konkreten Betrieb ergeben. Ein konkretes Betriebskonzept muss klären, welche Leitstellen- und Aufsichtsfunktionen für automatisierte Fahrzeuge und Mischbetrieb erforderlich sind. Was passiert, wenn ein Fahrzeug wegen eines Hindernisses stehen bleibt? Wer informiert die wartenden Fahrgäste, und welches Ersatzfahrzeug übernimmt die Fahrt?
Solche Abläufe sollten schon in der Bewerbung für eine Modellregion durchdacht sein. Eine Plattform, die den gesamten Betrieb in einer Oberfläche zeigt, erleichtert die Arbeit der Leitstelle erheblich. Die Verwaltungsoberfläche und die Dispositionsplattform von maas.maker bieten diesen Überblick über alle Fahrzeuge und Fahrten.
Daten als Grundlage der Bewerbung
Eine überzeugende Bewerbung stützt sich auf Daten. Wie groß ist die Nachfrage im geplanten Gebiet? Welche Wege legen die Menschen heute zurück, und wie viele davon ließen sich mit einem automatisierten Angebot abdecken? Wie viele Fahrzeuge wären nötig, und wie ließe sich das Angebot mit dem bestehenden Bus- und Bahnverkehr verknüpfen?
Gemeinden, die bereits einen digitalen Bedarfsverkehr betreiben, haben hier einen großen Vorteil, weil sie auf echte Buchungsdaten zurückgreifen können. Die Auswertungen und Predict MaaS liefern die Grundlage. Für Gemeinden ohne bestehendes System unterstützen wir mit einer Bedarfsverkehrsplanung und bei der Vorbereitung von Förderanträgen mit unserer Fördereinreichung.
Häufige Fragen
Laut Mobilitätsministerium im Herbst 2026. Die Auswahl soll bis Mitte 2027 erfolgen, der Betrieb in den Modellregionen 2028 starten. Die genauen Bedingungen sollten in der Ausschreibung nachgelesen werden.
Das hängt von den Kriterien der Ausschreibung ab. Ein bestehender digitaler Bedarfsverkehr ist aber eine sehr gute Grundlage, weil Nachfrage, Abläufe und Fahrgastkommunikation bereits funktionieren.
Die Plattform ist für die Einbindung externer Systeme über Schnittstellen ausgelegt. Welche Fahrzeuge konkret angebunden werden können, klären wir im Einzelfall mit dem jeweiligen Hersteller.
Ihre Gemeinde möchte Modellregion für automatisiertes Fahren werden? Sprechen Sie mit uns. Wir unterstützen bei Konzept, Datenbasis und Bewerbung und zeigen, wie Ihr Bedarfsverkehr schon heute die Grundlage legt.



