Kommunales Vergabeteam prüft Datenschutz, Schnittstellen, Barrierefreiheit und Betrieb einer Mobilitätssoftware
Vergabe & Beschaffung

Mobilitätssoftware ausschreiben: Kriterien, die im Betrieb wirklich zählen

Wie öffentliche Auftraggeber Anforderungen vergabeneutral, überprüfbar und betriebstauglich formulieren – von Datenrechten bis Support.

4. Juni 2026Veröffentlicht
11 Min. LesezeitLesedauer
Vergabeneutral formulieren
Nachweise statt Versprechen
Daten und Exit vertraglich sichern
SLA und Abnahme messbar machen
Vor dem Leistungsverzeichnis

Zuerst das Betriebsbild, dann die Software

Die Wahl einer Mobilitätsplattform wirkt über Jahre. Sie beeinflusst, wie Fahrgäste buchen, wie Betreiber disponieren, welche Daten verfügbar sind und wie leicht sich ein Angebot später erweitern oder auf einen anderen Anbieter übertragen lässt.

Ein gutes Vergabeverfahren beginnt deshalb nicht mit einer Funktionsliste. Öffentliche Auftraggeber sollten zuerst Bediengebiet, Zielgruppen, Buchungswege, Betriebszeiten, Tarif, Betreiberrollen, erwartete Mengen, Integrationen und Auswertungsbedarf beschreiben. Erst daraus entstehen überprüfbare technische Anforderungen.

Leistungsziel statt Produktkopie

Eine Anforderung wie „Fahrgäste müssen telefonisch und digital mit identischen Regeln buchen können“ ist prüfbarer und wettbewerbsoffener als die Beschreibung einer bestimmten Oberfläche.

Bewertungsmatrix für Datenschutz, Schnittstellen, Konfiguration, Barrierefreiheit, Betrieb, KI und Kosten
Nachweise und Gleichwertigkeit

Vergabeneutral und überprüfbar beschreiben

Technische Spezifikationen sollen den Wettbewerb nicht unnötig beschränken. Funktionsanforderungen, Normen, Mindestnachweise und Zuschlagskriterien müssen zur Leistung passen. Werden Normen oder konkrete technische Bezüge genannt, ist die Gleichwertigkeit angemessen zu berücksichtigen.

In Österreich bilden das Bundesvergabegesetz und die dazugehörige Rechtsprechung den Rahmen. Die §§ 104 und 106 BVergG behandeln Leistungsbeschreibung und technische Spezifikationen. Der Beitrag bietet eine fachliche Orientierung, ersetzt aber keine vergaberechtliche Beratung.

§
Amtlicher RahmenDas Bundesministerium für Justiz bündelt Grundlagen zum österreichischen Vergaberecht. Für konkrete Verfahren sind Verfahrensart, Schwellenwerte, Fristen und Dokumentation gesondert zu prüfen.
Digitale Souveränität

Daten, Datenschutz und Exit von Anfang an regeln

Mobilitätsdaten können Wege, Gewohnheiten, Arbeitsorte und sensible Ziele erkennen lassen. Der Rechenzentrumsstandort ist wichtig, aber allein kein DSGVO-Nachweis. Erforderlich sind ein vollständiges Bild von Rollen, Datenflüssen, Auftragsverarbeitung, Unterauftragsverarbeitern, Zugriffen, Drittlandtransfers, Löschung und Betroffenenrechten.

Datenflüsse

Welche Daten entstehen, wo werden sie verarbeitet und wer darf auf sie zugreifen?

Technische Sicherheit

Verschlüsselung, Rollen, Protokollierung, Wiederanlauf und Schwachstellenmanagement nachweisen lassen.

Datenexport

Buchungen, Fahrten, Stammdaten und Auswertungen in dokumentierten Formaten exportieren können.

Vertragsende

Fristen, Übergabe, Löschung, Migrationsunterstützung und Kosten bereits im Vertrag festlegen.

Die DSGVO definiert unter anderem Anforderungen an Auftragsverarbeitung und Sicherheit. Produktversprechen sollten deshalb immer durch Vertragsunterlagen, technische Dokumentation und einen projektspezifischen Datenschutzprozess ergänzt werden.

Kein digitales Inselsystem

Schnittstellen mit konkreten Testfällen ausschreiben

Bedarfsverkehr ist Teil einer größeren Mobilitätslandschaft. Fahrplandaten, Buchung, Tarif, Echtzeitinformationen, Betrieb und Auswertung müssen mit bestehenden Systemen zusammenarbeiten. Begriffe wie „offen“ oder „integrierbar“ sind dafür zu ungenau.

GTFS und GTFS-Realtime beschreiben verbreitete Formate für statische beziehungsweise aktuelle ÖV-Informationen. Eine REST-API ist dagegen eine technische Architektur und noch kein Beleg für offene Nutzung. Für VAO- oder Verbundanbindungen sind Verträge, Lizenz, Abfragevolumen, Kosten, Performance und Fallback konkret zu prüfen.

Format definierenVersion, Pflichtfelder, Datenqualität und Aktualisierungsrhythmus festlegen.
Zugang regelnAuthentifizierung, Rechte, Limits, Kosten und Verantwortlichkeiten dokumentieren.
Testfall beschreibenReale Daten importieren, exportieren und im Zielsystem sichtbar machen.
Abnahme protokollierenErfolgskriterien und Fehlerbehebung verbindlich festhalten.

Unsere angebotenen Integrationen sind unter Schnittstellen und API dokumentiert. Ob ein konkreter Anschluss verfügbar ist, wird projektbezogen geprüft.

Änderungen ohne Dauerprojekt

Konfigurierbarkeit durch Abnahmeszenarien prüfen

Bediengebiete, Betriebszeiten, Haltepunkte, Zeitfenster, Vorbestellfristen, Tarife und Kapazitäten ändern sich. Ausschreibungen sollten deshalb festhalten, welche Parameter der Auftraggeber selbst verwalten darf, welche Rollen dafür vorgesehen sind und welche Änderungen eine kostenpflichtige Entwicklung auslösen.

01

Bediengebiet ändern

Ein Polygon oder eine Zone in einer Testumgebung anpassen und nachvollziehbar veröffentlichen.

02

Tarifregel konfigurieren

Zonen, Zuschläge oder Berechtigungen ohne Quellcodeänderung mit Vier-Augen-Prinzip hinterlegen.

03

Betriebszeit aktualisieren

Ferien, Feiertage und Sondertage mit klaren Gültigkeiten verwalten.

04

Änderung zurücknehmen

Versionen, Freigaben und Rollback der Konfiguration demonstrieren.

Der Dispositionskern von maas.maker bietet nach Herstellerangaben konfigurierbare Zeitfenster und Umwegfaktoren. Der konkrete Funktionsumfang gehört in Demo, Teststellung und Abnahme verifiziert.

Inklusive Mobilität

Barrierefreiheit nicht nur als Schlagwort verlangen

Mikro-ÖV wird häufig von älteren Menschen und Fahrgästen mit Einschränkungen genutzt. Digitale Buchung muss deshalb verständlich, tastaturbedienbar, kontrastreich und mit assistiven Technologien nutzbar sein. Gleichzeitig braucht es einen gleichwertigen telefonischen Zugang.

Nachweisbare Web-Barrierefreiheit

Den anwendbaren Rechtsrahmen und die einschlägige EN 301 549 berücksichtigen; WCAG 2.2 kann als zusätzliches Qualitätsziel dienen.

Telefonische Alternative

Buchung und Änderung müssen ohne Smartphone mit denselben Betriebsregeln möglich sein.

Praktische Tests

Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen und Endgeräten in die Abnahme einbeziehen.

Norm nennen reicht nicht

Gefordert werden sollten Testumfang, Prüfmethodik, dokumentierte Abweichungen, Behebungsfristen und eine erneute Prüfung nach wesentlichen Releases.

Neue Technik, klare Verantwortung

KI und Informationssicherheit differenziert bewerten

Am 4. Juni 2026 war der EU AI Act noch nicht in allen Teilen allgemein anwendbar; die Vorgaben werden stufenweise wirksam. Entscheidend ist ohnehin nicht das Marketingwort KI, sondern die konkrete Funktion: Welche Daten werden verarbeitet, welches Ergebnis erzeugt das System, wer prüft es und welche Auswirkungen hat es auf Fahrgäste oder Beschäftigte?

Auch NIS2 beziehungsweise nationale Umsetzung ist kein pauschales Kriterium für jede Mobilitätssoftware. Ein belastbares Sicherheits- und Resilienzkonzept sollte verlangt werden; die gesetzliche Anwendbarkeit hängt von Rolle, Sektor, Größe und Dienst ab.

Aufgabe der KI

Prognose, Empfehlung und automatisierte Entscheidung im Leistungsverzeichnis klar unterscheiden.

Menschliche Verantwortung

Prüfung, Änderung, Freigabe und Eskalation als konkreten Prozess beschreiben.

Resilienz

Backups, Wiederanlauf, Monitoring, Incident-Prozess und Lieferkette prüfen.

Eine sachliche Einordnung bietet unser Beitrag KI-Dienstplanung und Disposition im Bedarfsverkehr.

Betrieb nach dem Zuschlag

SLA, Support und Kosten messbar machen

Verfügbarkeit und Reaktion

Messpunkt, Wartungsfenster, Prioritäten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten definieren.

Supportorganisation

Sprache, Zeiten, Eskalationswege, Release-Kommunikation und Verantwortliche festlegen.

Gesamtkosten

Lizenz, Fahrzeuge, Fahrten, Schnittstellen, Migration, Schulung, Betrieb und Exit über die Laufzeit vergleichen.

Ein günstiger Einstiegspreis kann bei Wachstum teuer werden. Umgekehrt ist ein hoher Fixpreis für kleine Angebote nicht automatisch wirtschaftlich. Alle Bieter sollten deshalb dieselben Mengengerüste und Ausbauszenarien kalkulieren. Hintergrund dazu liefert der Beitrag On-Demand-Verkehr wirtschaftlich betreiben.

Vergleichbare Entscheidung

Mit gleichen Testfällen zur belastbaren Auswahl

Referenzen, Demo und Teststellung entfalten ihren Wert erst mit einem einheitlichen Prüfplan. Lassen Sie alle Anbieter dieselben Buchungsfälle, Betriebsänderungen, Datenexporte, Störungen und Supportfragen bearbeiten. Dokumentieren Sie Ergebnis, Bearbeitungszeit, notwendige Sonderentwicklung und offene Punkte.

Die Mikro-ÖV Checkliste für Gemeinden hilft beim fachlichen Zielbild. Für deutsche Aufgabenträger ergänzt der Beitrag zum Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG die rechtliche Perspektive.

FAQ

Häufige Fragen zu Mobilitätssoftware ausschreiben

Beschreiben Sie Leistungsziele, Funktionen, Schnittstellen, Sicherheitsanforderungen und Abnahmetests statt ein bestimmtes Produkt nachzubauen. Normen und technische Verweise müssen vergaberechtlich korrekt und gleichwertige Lösungen angemessen berücksichtigt werden.
Nein. Zusätzlich sind Rollen, Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitung, Unterauftragsverarbeiter, Zugriffe, Drittlandtransfers, technische Maßnahmen, Löschung und Datenrückgabe zu prüfen.
WCAG 2.2 kann ein sinnvolles Qualitätsziel sein. Für die rechtliche Einordnung öffentlicher digitaler Angebote sind der konkrete Rechtsbereich und einschlägige Standards wie EN 301 549 zu berücksichtigen. Entscheidend ist ein überprüfbarer Test- und Abnahmeprozess.
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