Der Markt für On-Demand-Mobilität ist in Bewegung. Im Herbst 2023 musste der Berliner Anbieter CleverShuttle Insolvenz anmelden, und ein Wettbewerber übernahm innerhalb weniger Wochen zehn öffentliche On-Demand-Verkehre in Deutschland, laut dessen Mitteilung rund drei Viertel des bisherigen Geschäfts. Im Jänner 2026 meldeten die Deutsche Bahn und die Benteler Gruppe eine unterzeichnete Vereinbarung zur Übernahme der Bahntochter ioki durch Benteler. Der Vollzug stand laut Mitteilung noch unter dem Vorbehalt üblicher Bedingungen. Und mehrere große Anbieter gehören heute zu internationalen Konzernen.
Für Gemeinden, Verkehrsverbünde und Betreiber, die einen Bedarfsverkehr verantworten, werfen solche Entwicklungen eine wichtige Frage auf. Was passiert mit unserem Angebot, wenn sich beim Softwareanbieter etwas grundlegend ändert? In diesem Beitrag zeigen wir, wie man sich gegen solche Risiken absichert und wie ein Wechsel der Software gelingt, ohne dass die Fahrgäste etwas davon merken.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Förder-, Vergabe- oder Datenschutzberatung für ein konkretes Projekt.
Warum Anbieterrisiken real sind
Eine On-Demand-Plattform ist das Nervensystem eines Bedarfsverkehrs. Über sie laufen Buchungen, Disposition, Fahrer-App, Abrechnung und Auswertungen. Fällt sie aus oder ändern sich die Bedingungen grundlegend, steht im schlimmsten Fall der gesamte Betrieb still. Gleichzeitig sind die Verträge oft auf mehrere Jahre angelegt, und die Daten liegen beim Anbieter.
Risiken entstehen auf verschiedene Weise. Ein Anbieter kann in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Er kann übernommen werden, und der neue Eigentümer setzt andere Schwerpunkte, etwa auf autonome Fahrzeuge oder auf internationale Märkte. Er kann Preise anheben, Funktionen einstellen oder den Support für kleine Kunden zurückfahren. Keine dieser Entwicklungen muss eintreten, aber wer verantwortungsvoll plant, sollte auf alle vorbereitet sein.
Datenzugriff und Exporte verbindlich regeln
Der wichtigste Schutz ist die Kontrolle über die eigenen Daten. Dazu gehören die Konfiguration des Angebots, also Bediengebiete, Haltepunkte, Betriebszeiten und Tarife, die Kundendaten der registrierten Fahrgäste, die historischen Fahrtdaten für Auswertungen und Förderberichte und die Stammdaten von Fahrzeugen und Fahrpersonal. Ein dokumentierter und getesteter Export senkt das Wechselrisiko. Zusätzlich müssen Datenmodell, Schnittstellen, Identitäten, Integrationen, Tariflogik und Abnahme geplant werden.
Achten Sie im Vertrag darauf, dass Zugriffs-, Nutzungs-, Export-, Übergabe- und Löschrechte eindeutig geregelt sind und ein vollständiger Export in dokumentierten, maschinenlesbaren Formaten vereinbart ist. Für standardisierbare Angebotsdaten kann NeTEx relevant sein. Welche Daten am nationalen Zugangspunkt bereitzustellen sind, hängt von Datenkategorie, Rolle und nationaler Umsetzung ab. Mehr dazu im Beitrag zur Einbindung des Bedarfsverkehrs in die Fahrplanauskunft. Wie maas.maker mit Daten umgeht, zeigen die Seiten zu Sicherheit und Hosting und zur DSGVO-konformen Mobilitätssoftware.
Verträge mit Ausstiegsregeln
Neben den Daten gehört eine klare Ausstiegsregelung in jeden Vertrag. Was passiert bei einem Eigentümerwechsel des Anbieters? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht? Wie lange muss der Anbieter nach einer Kündigung den Betrieb weiterführen, damit genug Zeit für einen Wechsel bleibt? Wer unterstützt bei der Übergabe an einen neuen Anbieter, und zu welchen Kosten?
Solche Regelungen wirken im ersten Moment wie Misstrauen gegenüber dem Anbieter. In Wahrheit sind sie ein Zeichen professioneller Beschaffung, und ein seriöser Anbieter hat kein Problem damit. Welche Kriterien in einer Ausschreibung für Mobilitätssoftware wichtig sind, beschreiben wir im Beitrag zu den Kriterien für die Ausschreibung von Mobilitätssoftware.
Unabhängigkeit von Fahrzeug und Betrieb
Ein Trend im Markt ist die Bündelung von Fahrzeug, Software und Betrieb aus einer Hand. Das kann die Einführung vereinfachen, besonders bei autonomen Fahrzeugen. Es erhöht aber die Abhängigkeit. Wer Fahrzeuge, Software und Betrieb vom selben Anbieter bezieht, kann einzelne Bausteine später nur schwer austauschen.
Eine Alternative ist eine offene Plattform, die mit verschiedenen Fahrzeugen, Betreibern und Hintergrundsystemen zusammenarbeitet. Dann kann die Gemeinde den Betreiber wechseln, ohne die Software zu wechseln, oder neue Fahrzeuge einsetzen, ohne die Buchungsplattform auszutauschen. Wie maas.maker Fremdsysteme anbindet, zeigen die Seiten zu Schnittstellen und API und zur technischen Integration. Was das für automatisierte Fahrzeuge bedeutet, beschreiben wir im Beitrag zur Modellregion automatisiertes Fahren.
Wie ein Wechsel in der Praxis abläuft
Ein gut vorbereiteter Softwarewechsel dauert meist einige Wochen und läuft in klaren Schritten ab. Zuerst werden die Angebotsdaten übernommen, also Bediengebiet, Haltepunkte, Betriebszeiten, Tarife und Regeln. Parallel wird die neue Plattform im Design des Angebots eingerichtet, damit Fahrgäste ihre gewohnte Marke wiedererkennen. Mit der White-Label-Buchungsplattform von maas.maker bleibt der Name des Angebots erhalten.
Danach werden Fahrzeuge und Fahrpersonal eingerichtet und geschult. Die Fahrer-App ist bewusst einfach gehalten, damit die Umstellung schnell gelingt. Die registrierten Fahrgäste werden, soweit datenschutzrechtlich zulässig, übernommen oder eingeladen, sich neu zu registrieren, und über den Wechsel informiert. Und schließlich folgt ein Stichtag, an dem die neue Plattform den Betrieb übernimmt. Wer telefonisch bucht, merkt vom Wechsel meist nichts, weil die Telefonnummer gleich bleibt. Wie wir die Einrichtung begleiten, beschreiben die Seiten zur Erstkonfiguration und zu Betrieb und Support.
Parallelbetrieb und Rückfallebene
Bei größeren Systemen lohnt sich ein kurzer Parallelbetrieb. Die neue Plattform läuft zunächst im Hintergrund mit, und die Disposition vergleicht die Ergebnisse. Erst wenn alles stimmt, wird umgeschaltet. Für den Stichtag sollte es eine Rückfallebene geben, etwa eine telefonische Buchung über das Callcenter, falls in den ersten Stunden etwas nicht wie geplant läuft.
Wichtig ist auch die Kommunikation. Fahrgäste, Fahrpersonal, Gemeinden und Verbund sollten rechtzeitig wissen, was sich ändert und was gleich bleibt. Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass der Wechsel als Verbesserung wahrgenommen wird und nicht als Störung.
Der Wechsel als Chance
Ein Anbieterwechsel ist oft ein guter Anlass, das eigene Angebot zu überprüfen. Stimmen Bediengebiet und Betriebszeiten noch? Werden Fahrten gut gebündelt? Sind die Anschlüsse an den öffentlichen Verkehr gesichert? Viele Gemeinden nutzen den Wechsel, um mit den Daten der vergangenen Jahre ihr Angebot zu schärfen und Kosten zu senken. Wie das gelingt, beschreiben wir in den Beiträgen zum wirtschaftlichen Betrieb und zur Finanzierung des Mikro-ÖV.
Warum Nähe zählt
maas.maker ist Teil der Anexia Gruppe mit Wurzeln in Österreich. Für viele Gemeinden und Betreiber in Österreich und im deutschsprachigen Raum ist es ein Vorteil, einen Partner zu haben, der die regionalen Gegebenheiten kennt, die rechtlichen Rahmenbedingungen versteht und bei Fragen erreichbar ist. Mehr über uns erfahren Sie auf der Seite Über uns, und Beispiele aus der Praxis finden Sie bei den Fallbeispielen.
Häufige Fragen
Die Dauer hängt von Datenqualität, Schnittstellen, Integrationen, App-Verteilung, Datenschutz, Tests und Abnahme ab. Ein belastbarer Migrationsplan sollte auch Parallelbetrieb und Rückfallebene enthalten.
In der Regel ja, wenn die App wechselt. Mit einer White-Label-Lösung bleibt aber der Name des Angebots erhalten, und telefonische Buchungen laufen über dieselbe Nummer weiter.
Eigentum an den Daten, vollständiger Export in offenen Formaten, Regeln für Kündigung und Übergabe sowie Sonderregelungen für den Fall eines Eigentümerwechsels oder einer Insolvenz. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.
Sie überlegen, Ihre On-Demand-Software zu wechseln, oder wollen Ihr Angebot absichern? Sprechen Sie mit uns oder vereinbaren Sie eine Demo. Wir zeigen Ihnen, wie ein kontrollierter Wechsel mit möglichst geringer Betriebsbeeinträchtigung geplant werden kann.



