Ein Rufbus, den niemand findet, wird auch nicht genutzt. In vielen Regionen ist genau das ein Problem. Wer in der Fahrplanauskunft eine Verbindung von einem Dorf zum nächsten Bahnhof sucht, bekommt oft nur die Antwort, dass keine Verbindung existiert, obwohl ein Mikro-ÖV die Strecke auf Abruf bedient. Der Bedarfsverkehr ist in der digitalen Welt unsichtbar, weil seine Daten nicht in den Systemen ankommen, die Menschen für ihre Reiseplanung nutzen.
Das soll sich ändern. Die Europäische Union hat die Vorgaben für multimodale Reiseinformationen überarbeitet und nachfrageorientierte Verkehrsangebote ausdrücklich einbezogen. Für Gemeinden, Betreiber und Verkehrsverbünde bedeutet das neue Pflichten, aber auch eine große Chance. In diesem Beitrag zeigen wir, was die Vorgaben verlangen und wie Bedarfsverkehre technisch in die Fahrplanauskunft kommen.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Förder-, Vergabe- oder Datenschutzberatung für ein konkretes Projekt.
Was die EU-Verordnung für den Datenzugang vorsieht
Rechtsgrundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926 über multimodale Reiseinformationsdienste, kurz MMTIS, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/490 aktualisiert wurde. Sie schafft einen Rahmen, nach dem definierte Dateninhaber bestimmte Reise- und Verkehrsdaten über nationale Zugangspunkte zugänglich machen. Welche Pflicht im Einzelfall greift, hängt von Datenkategorie, Rolle, digitaler Verfügbarkeit und nationaler Umsetzung ab. Zu den nachfrageorientierten Verkehren zählen laut den Erläuterungen der österreichischen IVS-Stelle unter anderem Pendelbusse, Ruffahrdienste, Taxis und Sharing-Angebote.
In Österreich ist die AustriaTech für den nationalen Zugangspunkt zuständig, die Daten werden über die Plattform mobilitaetsdaten.gv.at registriert. Der aktuelle Pflichtumfang muss anhand der MMTIS-Datenkategorien, der nationalen Umsetzung und der Rolle des jeweiligen Dateninhabers geprüft werden. Auch die Frage, ob Daten neu zu digitalisieren oder bestehende Datensätze zu registrieren sind, lässt sich nicht für jedes Angebot pauschal beantworten. Die genauen Pflichten im Einzelfall sollten mit der IVS-Stelle geklärt werden.
Welche Daten ein Bedarfsverkehr liefern sollte
Für einen Rufbus oder Mikro-ÖV sind vor allem drei Arten von Daten relevant. Die statischen Daten beschreiben das Angebot. Wo gilt es, welche Haltepunkte gibt es, zu welchen Zeiten fährt es, wie wird gebucht und was kostet es? Laut den Erläuterungen der IVS-Stelle gehören dazu auch Informationen über Buchungswege, Vertriebskanäle, Zahlungsmethoden und Barrierefreiheit.
Die dynamischen Daten zeigen den aktuellen Zustand. Ist das Angebot gerade verfügbar, wie lange dauert es bis zur nächsten Abholung, gibt es Störungen? Und die Tarifdaten ermöglichen es einem Routenplaner, die Kosten einer Reise zu berechnen. Je vollständiger diese Daten sind, desto besser kann eine Fahrplanauskunft den Bedarfsverkehr als echte Option anzeigen.
NeTEx, SIRI und GTFS-Flex
Für den Austausch dieser Daten gibt es Standards. Die MMTIS-Verordnung nennt für statische Daten den europäischen Standard NeTEx und für dynamische Daten SIRI. NeTEx Teil 5 wurde speziell für alternative und nachfrageorientierte Verkehrsformen entwickelt. Er beschreibt Fahrzeuge, Flotten, Stationen, Zugangsoptionen, Geofencing, Buchungsinformationen und Tarife. SIRI liefert Echtzeitinformationen.
Daneben hat sich GTFS-Flex als Erweiterung des verbreiteten GTFS-Formats etabliert, das viele Routenplaner und Apps bereits verarbeiten können. GTFS-Flex beschreibt Bediengebiete, Buchungsregeln und Zeitfenster für flexible Verkehre. Welches Format im Einzelfall verwendet wird, hängt davon ab, welche Systeme die Daten weiterverarbeiten. Für den nationalen Zugangspunkt ist NeTEx der vorgesehene Standard, für die Einbindung in internationale Routenplaner ist GTFS-Flex oft hilfreich. Auch Wettbewerber im On-Demand-Markt betonen inzwischen, wie wichtig offene Datenstandards für einen integrierten öffentlichen Verkehr sind.
Vom Datensatz zur echten Reisekette
Daten am nationalen Zugangspunkt zu registrieren, ist ein wichtiger Schritt. Noch wertvoller ist es, wenn der Bedarfsverkehr in der Fahrplanauskunft nicht nur angezeigt, sondern auch gebucht werden kann und die Anschlüsse an Bus und Bahn stimmen. Die Fahrgästin sucht eine Verbindung vom Dorf in die Landeshauptstadt und bekommt eine Reisekette aus Rufbus und Zug angezeigt, mit einer Buchungsmöglichkeit für den Rufbus.
Für diese Integration arbeitet maas.maker mit der Verkehrsauskunft Österreich, VAO. Wie Fahrgäste bei der Buchung ihres Bedarfsverkehrs direkt ihre Anschlüsse an den öffentlichen Verkehr sehen und Fahrten auf den Weg zum Umstiegspunkt gebündelt werden, beschreiben wir im Beitrag zum Umstieg vom Bedarfsverkehr auf den öffentlichen Verkehr. Wie multimodale Reiseketten entstehen, zeigt der Beitrag zum multimodalen Bedarfsverkehr.
Was Verkehrsverbünde gewinnen
Für Verkehrsverbünde ist die Einbindung der Bedarfsverkehre in ihre Auskunft doppelt wertvoll. Sie verbessert das Angebot für die Fahrgäste, weil weiße Flecken auf der Landkarte verschwinden. Und sie liefert Daten, mit denen sich die Planung verbessern lässt. Welche Relationen werden häufig nachgefragt, wo fehlen Anschlüsse, und wo könnte ein Bedarfsverkehr eine schwach genutzte Buslinie ersetzen?
Gleichzeitig hilft die Integration bei einem Thema, das für viele Verbünde wichtig ist. Bedarfsverkehre sollen den Linienverkehr ergänzen und nicht konkurrenzieren. Wenn der Bedarfsverkehr in der Auskunft erscheint und Buchungen dort, wo eine gute Busverbindung existiert, auf den Linienverkehr gelenkt werden, lässt sich diese Anforderung technisch absichern. Wie maas.maker die Regeln aus Mikro-ÖV-Vergaben einhält, beschreibt ebenfalls der Beitrag zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr.
Was Gemeinden und Betreiber jetzt tun sollten
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme. Welche Daten zum eigenen Bedarfsverkehr liegen digital vor? Sind Bediengebiet, Haltepunkte, Betriebszeiten, Buchungswege und Tarife aktuell und maschinenlesbar? Wer hält die Daten, die Gemeinde, der Betreiber oder der Softwareanbieter? Diese Fragen klingen banal, sind in der Praxis aber oft ungeklärt, besonders wenn mehrere Gemeinden und Betreiber beteiligt sind.
Der zweite Schritt ist die Wahl einer Software, die diese Daten in den gängigen Formaten bereitstellen kann. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass Exportformate und Schnittstellen vertraglich zugesichert sind und die Daten Ihnen gehören. Worauf man bei der Auswahl einer Mobilitätssoftware generell achten sollte, zeigt unser Beitrag zu den Kriterien für die Ausschreibung von Mobilitätssoftware. Wie maas.maker Schnittstellen umsetzt, beschreiben die Seiten zu Schnittstellen und API und zur technischen Integration.
Der dritte Schritt ist die Registrierung am nationalen Zugangspunkt und die Abstimmung mit dem Verkehrsverbund, damit die Daten auch tatsächlich in der Auskunft ankommen. Bei diesen Schritten unterstützen wir mit unserer Beratung und bei der Einrichtung mit der Erstkonfiguration.
Datenschutz muss in der Architektur gewahrt werden
Eine häufige Sorge ist, dass mit der Datenbereitstellung personenbezogene Daten der Fahrgäste weitergegeben werden. Für die Veröffentlichung von Angebotsdaten am nationalen Zugangspunkt werden grundsätzlich keine individuellen Buchungsdatensätze benötigt. Personenbezogene Fahrgastdaten dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage in offene Datensätze gelangen und müssen technisch sowie organisatorisch von veröffentlichten Angebotsdaten getrennt werden. Wie maas.maker mit Daten umgeht, zeigen die Seiten zu Sicherheit und Hosting und zur DSGVO-konformen Mobilitätssoftware.
Häufige Fragen
Nach den Erläuterungen der IVS-Stelle betrifft die Pflicht Anbieter nachfrageorientierter Verkehrsangebote, soweit die Daten in digitaler, maschinenlesbarer Form vorliegen. Die genauen Pflichten im Einzelfall sollten mit der IVS-Stelle geklärt werden.
Für den nationalen Zugangspunkt ist NeTEx für statische und SIRI für dynamische Daten vorgesehen. GTFS-Flex ist für viele Routenplaner hilfreich. Oft ist es sinnvoll, beide Formate bereitzustellen.
Das hängt davon ab, wer Dateninhaber ist. Dritte können die Registrierung stellvertretend übernehmen, die Verantwortung für die Datenqualität bleibt aber beim ursprünglichen Dateninhaber.
Ihr Bedarfsverkehr soll in der Fahrplanauskunft sichtbar werden? Sprechen Sie mit uns. Wir zeigen Ihnen, welche Daten Sie brauchen und wie sie in Auskunft und Buchung ankommen.



