Urlaub ohne Auto wird in Österreich gerade deutlich einfacher. Seit Mai 2025 können Übernachtungsgäste im Bundesland Salzburg mit dem Guest Mobility Ticket Busse, Bahnen und Mikro-ÖV-Systeme nutzen. Nach derzeitiger offizieller Planung soll ab dem 1. November 2026 gelten in Kärnten das Motto Freie Fahrt mit Gäste-Card. Mit der neuen Aufenthaltsabgabe können gemeldete Urlaubsgäste für die Dauer ihres Aufenthalts fast die gesamte öffentliche Mobilität im Land über ihre regionale Gästekarte nutzen, und ausgewählte Mikro-ÖV-Angebote sind eingeschlossen.
Für Gäste ist das ein großer Gewinn. Für Betreiber von Rufbussen, Sammeltaxis und Shuttles, für Gemeinden und für Tourismusverbände bringt es neue Aufgaben. Mehr Fahrgäste in der Saison, neue Fahrberechtigungen, Komfortzuschläge und Abrechnungsfragen. In diesem Beitrag zeigen wir, was sich ändert und wie sich Mikro-ÖV-Systeme darauf vorbereiten können.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Förder-, Vergabe- oder Datenschutzberatung für ein konkretes Projekt.
Was Kärnten ab November 2026 plant
Nach dem zum Redaktionsstand veröffentlichten Modell soll die Kärntner Gäste-Card ab 1. November 2026 Regional- und Stadtbuslinien, Züge sowie ausgewählte über den Verkehrsverbund integrierte Mikro-ÖV-Angebote umfassen. Für diese Mikro-ÖV-Angebote fällt ein Komfortzuschlag von 2 Euro pro Person und Fahrt an. Dazu kommen ausgewählte Shuttle-Angebote wie teilweise regionale Wanderbusse.
Die Gästekarte wird nach der Gästemeldung und der Zustimmung zur Datenverarbeitung vom Beherbergungsbetrieb ausgestellt, je nach Region als digitale Karte in einer Wallet-App, gedruckt oder über eine Gäste-App. Sie gilt vom Anreisetag bis einschließlich Abreisetag. Bei einer Kontrolle sind die Gästekarte und ein Lichtbildausweis vorzuzeigen. Finanziert wird die Gästefreifahrt über einen Teil des Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrags als pauschale Tarifabgeltung. Komfortzuschläge bei Mikro-ÖV-Angeboten bleiben davon unberührt.
Was Salzburg bereits zeigt
Salzburg hat das Guest Mobility Ticket am 1. Mai 2025 eingeführt. Es wird über die Gästemeldung bereitgestellt und gilt nach den veröffentlichten Informationen für den öffentlichen Verkehr im Bundesland während des Aufenthalts. Für Mikro-ÖV-Betreiber ist wichtig, dieses Modell nicht ungeprüft auf Kärnten zu übertragen, sondern Gültigkeit, inkludierte Angebote, Zuschläge und Abrechnung je Region zu klären.
Neue Nachfrage, neue Muster
Einheimische nutzen den Mikro-ÖV meist für Wege zum Arzt, zum Einkaufen oder zum Bahnhof, oft am Vormittag und an Werktagen. Gäste haben andere Wege. Sie wollen vom Bahnhof zur Unterkunft, von der Unterkunft zum Wanderparkplatz, zum Badesee, zur Talstation oder am Abend zum Restaurant. Die Nachfrage verschiebt sich auf Wochenenden, Nachmittage und Abende, und sie schwankt stark mit Wetter und Saison.
Für die Disposition bedeutet das eine Umstellung. An einem sonnigen Samstag im Juli wollen vielleicht fünfmal so viele Menschen zum See wie an einem Regentag. Ein System, das nur mit festen Fahrzeugzahlen und festen Betriebszeiten arbeitet, kommt dann schnell an seine Grenzen. Eine gute Planung nutzt die Nachfragedaten vergangener Saisonen und Wetterprognosen, um Fahrzeuge und Personal vorausschauend einzuplanen. Mit Predict MaaS lässt sich die Nachfrage abschätzen, und die KI-gestützte Dienstplanung sorgt dafür, dass in Spitzen genug Fahrerinnen und Fahrer im Dienst sind.
Bündeln wird noch wichtiger
Mehr Fahrgäste sind eine gute Nachricht, aber nur, wenn sie gebündelt werden. Gäste fahren oft zu denselben Zielen, etwa zum Bahnhof am Abreisetag oder zum Ausgangspunkt einer beliebten Wanderung. Wer diese Fahrten konsequent zusammenlegt, kann mit wenigen zusätzlichen Fahrzeugen viele Menschen befördern. Das Ride Pooling von maas.maker legt passende Fahrten automatisch zusammen, und virtuelle Haltepunkte an Hotels, Parkplätzen und Talstationen erleichtern die Bündelung. Wie die Disposition dabei arbeitet, zeigt die Seite zur Disposition und zum Routing.
Fahrberechtigung und Komfortzuschlag sauber abbilden
Wenn die Gästekarte als Fahrschein oder Berechtigungsnachweis gilt, sollte der Gesamtprozess festlegen, wo und wie die Berechtigung geprüft wird. Das ist wichtig für die Kontrolle, für die Abrechnung des Komfortzuschlags und für die Statistik, die als Grundlage für die Tarifabgeltung dient. Ein Gast bucht per App oder Telefon, gibt an, dass er mit Gästekarte fährt, und zahlt gegebenenfalls den Komfortzuschlag. Die Fahrerin sieht in ihrer App, dass der Gast eine Gästekarte vorweisen muss.
Wie diese Abläufe im Detail aussehen, hängt von den Vorgaben des Verkehrsverbunds und der Region ab. Wichtig ist, dass die Buchungsplattform unterschiedliche Tarife und Berechtigungen abbilden kann und die Daten für die Abrechnung sauber bereitstellt. Wie maas.maker Tarife, Zuschläge und Zahlungen umsetzt, zeigt die Seite zu Tickets und Bezahlung. Die Fahrer-App zeigt dem Fahrpersonal die nötigen Informationen zu jeder Fahrt.
Gäste buchen anders
Urlaubsgäste kennen die Region nicht und sprechen nicht immer Deutsch. Eine Buchung muss deshalb einfach, mehrsprachig und ohne Ortskenntnis möglich sein. Wer nicht weiß, wie die Haltestelle vor dem Hotel heißt, sollte den Namen der Unterkunft oder des Ausflugsziels eingeben können. Und wer keine App installieren möchte, sollte auch per Telefon oder über eine Webseite buchen können.
Die Buchungsplattform von maas.maker lässt sich im Design der Region als White-Label-Lösung betreiben, und das Agentic Callcenter nimmt telefonische Buchungen mit KI entgegen. Für Hotels und Tourismusbüros kann eine Sammelbuchung sinnvoll sein, damit die Rezeption Fahrten für Gäste direkt reservieren kann. Mehr dazu im Beitrag zu Sammelbuchungen im On-Demand-Verkehr.
Einheimische nicht vergessen
Mit mehr Gästen im Fahrzeug stellt sich eine wichtige Frage. Bleibt genug Platz für die Menschen, für die der Mikro-ÖV ursprünglich eingeführt wurde? Die Seniorin, die jeden Dienstag zum Arzt fährt, darf in der Hochsaison nicht plötzlich keinen Platz mehr bekommen. Eine gute Planung sorgt dafür, dass wiederkehrende Fahrten von Einheimischen gesichert sind und die zusätzliche Nachfrage durch Gäste mit zusätzlicher Kapazität bedient wird.
Mit wiederkehrenden Buchungen lassen sich regelmäßige Fahrten im Voraus sichern. Die Auswertungen zeigen, wie sich die Nachfrage von Einheimischen und Gästen verteilt, und liefern damit auch die Grundlage für Gespräche über die Finanzierung zusätzlicher Kapazität.
Eine Chance für die Finanzierung
Für viele Gemeinden ist die Gästemobilität auch eine Chance, den eigenen Mikro-ÖV besser zu finanzieren. Eine touristische Mitfinanzierung kann das Gemeindebudget ergänzen, wenn Abgeltung, Nachweise und zusätzliche Kapazitätskosten transparent geregelt sind. Voraussetzung ist, dass die Nutzung durch Gäste nachvollziehbar erfasst wird. Wie Gemeinden ihren Mikro-ÖV trotz knapper Kassen sichern können, beschreiben wir ausführlich im Beitrag zur Mikro-ÖV-Finanzierung. Einen Überblick über die Entwicklung in Kärnten gibt unser Beitrag zum Ausbau des Mikro-ÖV in Kärnten.
Checkliste für die Vorbereitung
Wer seinen Mikro-ÖV auf die Gästemobilität vorbereiten möchte, sollte einige Punkte klären. Welche Angebote sind in die Gästekarte eingeschlossen, und welche Zuschläge gelten? Wie werden Fahrberechtigungen in Buchung und Kontrolle abgebildet? Welche Daten braucht der Verkehrsverbund oder der Tourismusverband für die Abrechnung? Wie wird die zusätzliche Nachfrage in der Saison mit Fahrzeugen und Personal gedeckt? Und wie werden Gäste über das Angebot informiert, am besten schon bei der Buchung der Unterkunft?
Bei der Klärung dieser Fragen unterstützen wir mit unserer Beratung und bei der technischen Umsetzung mit der technischen Integration und den Schnittstellen zu Verbund und Tourismussystemen.
Häufige Fragen
Laut Tourismusreform Kärnten jene Mikro-ÖV-Angebote, die über den Verkehrsverbund laufen, etwa Postbus Shuttle und Nockmobil, jeweils mit einem Komfortzuschlag von 2 Euro pro Person und Fahrt. Die genaue Liste sollte beim Verbund oder bei der Region nachgefragt werden.
Mit der gültigen Gästekarte und einem Lichtbildausweis. Die Gästekarte kann digital, gedruckt oder in einer Gäste-App vorliegen.
Unterschiedliche Tarife, Berechtigungen und Zuschläge lassen sich in der Plattform konfigurieren. Die Anbindung an die jeweiligen Gästekartensysteme klären wir im Einzelfall mit Region und Verbund.
Ihr Mikro-ÖV soll für Urlaubsgäste bereit sein? Sprechen Sie mit uns oder vereinbaren Sie eine Demo. Wir zeigen Ihnen, wie Buchung, Berechtigung und Saisonplanung zusammenpassen.



