Rufbus und On-Demand-Verkehr in Bayern – Karte mit Minibus, Haltestellen und Buchungs-App
Bedarfsverkehr

Rufbus und On-Demand-Verkehr in Bayern starten

Leitfaden für Landkreise und kreisfreie Städte: ErNa-Förderung, BEG-Beratung, rechtliche Grundlagen und Software-Anforderungen für den erfolgreichen Einstieg in den Bedarfsverkehr.

3. Mai 2026 Veröffentlicht
12 Min. Lesezeit Lesedauer
Rufbus Bayern ErNa On-Demand Deutschlandticket

Bayern ist anders als andere Bundesländer

Bayern ist groß. Sehr groß. Mit über 70.000 Quadratkilometern hat der Freistaat mehr Fläche als Österreich und entsprechend viele Gemeinden, die abseits der Ballungsräume auf bessere Mobilität warten. Rufbussysteme und On-Demand-Verkehre sind in Bayern politisch gewollt, finanziell gefördert und strukturell gut unterstützt.

In Österreich kann eine einzelne Gemeinde oft eigenständig einen Rufbus beauftragen und in Betrieb nehmen. In Bayern funktioniert das so nicht. Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs ist in Bayern eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie sind die sogenannten ÖPNV-Aufgabenträger.

Wer also in Bayern einen Bedarfsverkehr auf die Beine stellen will, braucht den Landkreis im Boot, und zwar von Anfang an. Der Landkreis muss nicht zwingend selbst betreiben, aber die Planung muss mit dem Nahverkehrsplan abgestimmt sein, und für eine Staatsförderung muss der Landkreis als Aufgabenträger auftreten.

Es gibt eine Ausnahme: Kreisangehörige Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufgabenträgerschaft übertragen bekommen, was insbesondere bei größeren Kreisstädten gelegentlich vorkommt. In allen anderen Fällen führt der erste Weg zum Landrat, nicht direkt zum Verkehrsunternehmen.

Das Förderprogramm ErNa

Der finanzielle Rahmen für Rufbusse und On-Demand-Verkehre in Bayern. Der höchste Fördersatz im Vergleich zu anderen deutschen Bundesländern.

Förderung

Bis zu 75 % Förderung

Der Freistaat fördert die Einführung von Bedarfsverkehren mit bis zu 75 Prozent des Betriebskostendefizits. Zuschläge für saubere Fahrzeuge und Räume mit besonderem Handlungsbedarf.

Deutschlandticket

Deutschlandticket-Pflicht

Das Deutschlandticket muss akzeptiert werden. Für bedarfsorientierte Angebote darf ein Zuschlag erhoben werden, was die Wirtschaftlichkeit verbessert.

Kein Parallelverkehr

Kein Parallelverkehr

Das Angebot darf kein Parallelverkehr zu bestehenden Buslinien sein. Ergänzende Bedienung in nachfrageschwachen Räumen und Zeiten.

Laufzeit

Mehrjährige Laufzeit

Die Förderung läuft über mehrere Jahre und gibt Aufgabenträgern echten Spielraum, ein neues Angebot aufzubauen und zu stabilisieren. Richtlinie läuft bis Ende 2026.

Die BEG als kostenloser Einstieg

Seit Dezember 2023 hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft ein eigenes Beratungsteam für bedarfsorientierte Verkehre eingerichtet. Das Team steht kommunalen Aufgabenträgern kostenlos zur Verfügung, mit Infomaterialien, Praxisbeispielen aus anderen Landkreisen und persönlicher Beratung.

Die BEG ist der staatliche Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr in Bayern und damit ein natürlicher Gesprächspartner für alles, was Bahn und Bus miteinander verbindet. Ein Rufbus, der Fahrgäste vom Dorf zum Bahnhof bringt, ist genau das Angebot, das die BEG in ihrer ÖPNV-Strategie 2030 für den ländlichen Raum anstrebt.

Wer in Bayern einen Bedarfsverkehr plant, sollte das BEG-Beratungsteam früh einbinden. Erreichbar unter nachhaltige-mobilitaet@bahnland-bayern.de. Ergänzend stellt der Freistaat auf wir-bewegen.bayern.de einen Werkzeugkasten Mobilität bereit, der Planungsunterlagen, Beispielprojekte und Orientierungshilfen für Aufgabenträger enthält.

Rufbus, On-Demand oder Bürgerbus

Bayern fördert verschiedene Formen flexibler Mobilität. Die richtige Wahl hängt vom Bediengebiet, der Nachfragestruktur und den vorhandenen Ressourcen ab.

Rufbus

Rufbus nach PBefG

Klassischer Linienverkehr auf Bestellung. Fährt auf festgelegter Route zwischen definierten Haltestellen, aber nur bei Buchung. Braucht eine Linienkonzession nach §38 PBefG.

On-Demand

On-Demand-Flächenverkehr

Fahrgäste geben Start und Ziel frei ein, der Algorithmus berechnet die optimale Route und bündelt Fahrten. Für viele Landkreise der attraktivere Ansatz.

Bürgerbus

Bürgerbus

Eigenes Förderprogramm für gemeinnützige Vereine mit ehrenamtlichem Dienst. Funktioniert gut in kleineren Gemeinden, stößt bei wachsender Nachfrage an Grenzen.

Beratung

BEG + Bezirksregierung

Die BEG und die sieben Bezirksregierungen helfen dabei, das richtige Betriebsmodell zu finden und den Förderantrag korrekt zu stellen.

Rechtliche Grundlagen ohne Überraschungen

Wer einen Rufbus oder On-Demand-Verkehr in Bayern starten will, braucht zwei Dinge in der Tasche: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf der einen Seite, den Nahverkehrsplan auf der anderen.

Das PBefG regelt, wer unter welchen Bedingungen Personen befördern darf. Für Rufbusse nach §38 PBefG ist eine Linienkonzession erforderlich. Für Anrufsammeltaxis gilt das Gelegenheitsverkehrsgesetz, das den Betreiber zur Taxikonzession verpflichtet. Wer ein On-Demand-System plant, sollte die Einordnung frühzeitig mit der zuständigen Genehmigungsbehörde klären – in Bayern in der Regel die Regierung des jeweiligen Bezirks.

Der Nahverkehrsplan des Landkreises ist die zweite Grundlage. Er beschreibt das Verkehrsangebot und legt Standards für Betriebszeiten, Taktung und Erschließungsqualität fest. Neue Bedarfsverkehre müssen damit in Einklang stehen. Viele Landkreise nehmen die Einführung eines Rufbusses zum Anlass, den Nahverkehrsplan zu aktualisieren.

Was in Bayern schon gut läuft

Bayern hat in den letzten Jahren eine Reihe von Bedarfsverkehren erfolgreich an den Start gebracht. Bedarfsverkehre in Bayern sind keine Experimente mehr – sie sind Alltag.

KEXI

KEXI – Landkreis Kelheim

On-Demand-Verkehr von DB Regio seit 2022. Inzwischen auf Neustadt an der Donau ausgeweitet. Zeigt, dass Bedarfsverkehr auch in mittelgroßen Landkreisen trägt.

NEA Mobil

NEA Mobil – Neustadt a.d. Aisch

Landkreisweites Projekt über ErNa gefördert. Verbindet verschiedene Gemeindebereiche mit den SPNV-Knotenpunkten.

Rufbus Weißenburg

Rufbus Weißenburg-Gunzenhausen

Ergänzt den Linienverkehr auf nachfrageschwachen Strecken. Längst fester Bestandteil des regionalen ÖPNV-Konzepts.

Virtuelle Haltestellen

Virtuelle Haltestellen

Die ErNa-Richtlinie erlaubt ausdrücklich virtuelle Haltestellen – Koordinaten auf einer Karte ohne physische Infrastruktur. Ideal für Streusiedlungen.

Was die Software in Bayern leisten muss

Seit 2024 ist die Akzeptanz des Deutschlandtickets in allen ErNa-geförderten Projekten verpflichtend. Das klingt nach einer kleinen technischen Anforderung, ist aber ein echtes Tarifproblem in der Praxis. Das Deutschlandticket deckt den Grundtarif ab, während bei bedarfsorientierten Angeboten ein Zuschlag erhoben werden darf. Die Buchungsplattform muss beides sauber unterscheiden und abbilden können.

Die maas.maker Plattform tut genau das. Deutschlandticket-Anerkennung mit konfigurierbarem Zuschlag, unterschiedliche Tarifzonen, Ermäßigungen für Schüler oder Senioren – alles lässt sich ohne Programmieraufwand im Backend einstellen.

Darüber hinaus müssen Aufgabenträger gegenüber den Bezirksregierungen lückenlos dokumentieren: Fahrtenanzahl, Auslastungsgrade, Besetzungsgrade, Betriebskosten, gefahrene Kilometer. Die maas.maker Plattform erfasst all das vollautomatisch und stellt die Daten als Export für Förderabrechnungen und Jahresberichte bereit.

Virtuelle Haltestellen werden vollständig unterstützt. Import, Konfiguration und Verwaltung laufen über das webbasierte Disponenten-Backend.

So läuft der Einstieg in Bayern ab

Politischer Grundsatzbeschluss

Kreistag oder Stadtrat sollten grundsätzlich hinter dem Vorhaben stehen. Ein einfaches Bekenntnis zur Konzepterstellung reicht zu Beginn aus.

Kontakt zur BEG

Das Beratungsteam gibt eine erste Einschätzung, zeigt Fördermöglichkeiten auf und benennt Praxisbeispiele aus vergleichbaren Landkreisen. Kostenlos.

Verkehrsplanungsbüro beauftragen

Erarbeitung des Betriebskonzepts mit Betriebsgebiet, Fahrtrelationen, Haltepunkten, Betriebszeiten, Fahrzeugbedarf und Kostenprognose.

Buchungsplattform auswählen

Tarifintegration, Deutschlandticket-Anforderungen und Reporting-Anforderungen haben direkte Auswirkungen auf die Systementscheidung. Früh entscheiden spart Nacharbeit.

Ausschreibung und Genehmigung

Ausschreibung des Verkehrsunternehmens, Genehmigungsverfahren und Förderantrag bei der Bezirksregierung.

Setup und Betriebsstart

Software-Setup, Schulung und Betriebsstart. Die maas.maker Plattform ist ab Beauftragung in 2 bis 4 Wochen betriebsbereit.

Kontakt für Bedarfsverkehre in Bayern

BEG Beratungsteam Nachhaltige Mobilität

nachhaltige-mobilitaet@bahnland-bayern.de | wir-bewegen.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Förderinformationen ErNa: stmb.bayern.de

Oberbayern

Regierung von Oberbayern, München

Niederbayern

Regierung von Niederbayern, Landshut

Oberpfalz

Regierung der Oberpfalz, Regensburg

Oberfranken

Regierung von Oberfranken, Bayreuth

Mittelfranken

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Unterfranken

Regierung von Unterfranken, Würzburg

Schwaben

Regierung von Schwaben, Augsburg

FAQ

Häufige Fragen zum Rufbus in Bayern

Landkreise und kreisfreie Städte. Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufgabenträgerschaft übertragen bekommen, was insbesondere bei größeren Kreisstädten vorkommt.
Bis zu 75 % des Betriebskostendefizits. Für Projekte in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf und bei vollständig sauberem Fahrzeugeinsatz erhöht sich der Fördersatz jeweils um fünf Prozentpunkte.
Ja, seit 2024 ist die Akzeptanz in allen ErNa-geförderten Projekten verpflichtend. Für bedarfsorientierte Angebote darf dabei ein Zuschlag erhoben werden.
Koordinaten auf einer Karte ohne physische Infrastruktur. Fahrgäste sehen sie in der App, wählen den nächstgelegenen Einstiegspunkt und werden dort abgeholt. Ideal für Streusiedlungen und Weiler.
Ab Beauftragung ist die Plattform in 2 bis 4 Wochen betriebsbereit. Tarifintegration, Deutschlandticket-Zuschlag und Reporting sind ab Tag 1 konfiguriert.
Ja, für Rufbusse nach §38 PBefG ist eine Linienkonzession erforderlich. Für Anrufsammeltaxis gilt das Gelegenheitsverkehrsrecht mit Taxikonzession. Die Einordnung sollte frühzeitig mit der Bezirksregierung geklärt werden.
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Unser Team berät Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um die maas.maker Plattform, Fördermöglichkeiten und individuelle Anforderungen.

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