Mikro-ÖV Förderrechner Kärnten
Berechnen Sie in wenigen Schritten die Förderhöhe für Ihr Mikro-ÖV Projekt. Ob Bestandsförderung oder Neuprojekt – unser Rechner zeigt Ihnen transparent, wie viel Förderung Ihre Gemeinde erhalten kann.
Mikro-ÖV Förderung für Gemeinden transparent berechnen
Das Land Kärnten unterstützt Gemeinden bei der Einführung und dem Betrieb von Mikro-ÖV Systemen mit einem umfassenden Förderprogramm. Die Förderrichtlinien unterscheiden zwischen Bestandsförderung für bereits vor dem 01.01.2025 in Betrieb genommene Systeme und Neuprojektförderung für die Planung und den Betrieb neuer Angebote.
Die Bestandsförderung deckt bis zu 100 % der förderbaren Kosten ab, maximal jedoch 30.000 € pro Gemeinde und Jahr. Für neue Systeme gilt ein gestaffeltes Modell: Die ersten 30.000 € werden zu 100 % gefördert, darüber hinaus sinkt der Fördersatz stufenweise. Zusätzlich kann ein Bonusfördersatz von bis zu 9 % durch positive Jury-Bewertung erreicht werden.
Mit unserem interaktiven Förderrechner können Sie die voraussichtliche Förderhöhe für Ihr Mikro-ÖV Projekt berechnen – sowohl für bestehende als auch für neue Systeme. Die Berechnung basiert auf den aktuellen Förderrichtlinien des Landes Kärnten (Stand 01/2025). Das Ergebnis können Sie als PDF oder Excel-Datei exportieren und als Grundlage für Ihre Antragstellung verwenden.
Förderhöhe berechnen
Bestandsförderung berechnen
Für Mikro-ÖV Systeme, die bereits vor dem 01.01.2025 in Betrieb waren. Bis zu 100 % der förderbaren Kosten, maximal 30.000 € pro Gemeinde und Jahr.
Ihre geschätzte Förderung
Konzeptförderung berechnen
50 % der Konzeptkosten bis max. € 7.000 pro Projekt. Bei gemeindeübergreifenden Projekten erhöht sich die Fördersumme um € 2.500 pro weitere Gemeinde (max. € 12.000).
Ihre geschätzte Förderung
Betriebsförderung (Neuprojekte)
Gestaffeltes Fördermodell: Die ersten € 30.000 werden zu 100 % gefördert, darüber sinkt der Satz stufenweise. Bei gemeindeübergreifenden Projekten gilt die Berechnung pro Gemeinde.
Ihre geschätzte Förderung
Bitte geben Sie die Kostenverteilung pro Gemeinde ein und klicken Sie auf "Berechnen".
Gestaffelte Fördersätze im Überblick
Die Betriebsförderung für Neuprojekte ist nach Finanzierungsbedarf gestaffelt. Je geringer die Kosten pro Gemeinde, desto höher der Fördersatz.
| Stufe | Kosten pro Gemeinde/Jahr | Basisfördersatz | + Bonus (max.) | Gesamt (max.) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | € 0 – € 30.000 | 100% | – | 100% |
| 2 | € 30.001 – € 50.000 | 80% | +9% | 89% |
| 3 | € 50.001 – € 70.000 | 70% | +9% | 79% |
| 4 | € 70.001 – € 90.000 | 60% | +9% | 69% |
| 5 | € 90.001 – € 110.000 | 50% | +9% | 59% |
| 6 | € 110.001 – € 130.000 | 40% | +9% | 49% |
Was wird gefördert?
Förderbar
- Betriebsstunden und Betriebskilometer
- Tank- und Ladekosten
- Versicherungskosten für den Betrieb
- Personalkosten
- Servicekosten
- Fahrzeugkosten (AfA 5 Jahre)
- Betriebsmittel (Dispositionszentrale, Telefon)
- Marketingausgaben (bis 5% der Betriebskosten)
- Zuschüsse an Vereine mit Verkehrsleistung
Nicht förderbar
- Overheadkosten innerhalb der Gebietskörperschaft
- Kosten durch nachträgliche Vertragsänderungen (nach 01.01.2025)
- Einnahmen aus Fahrscheinerlösen (werden abgezogen)
- Einnahmen aus Werbeflächen am Fahrzeug
Fragen zum Förderrechner
Nein, die Berechnung dient ausschließlich zur Orientierung. Die tatsächliche Förderhöhe wird vom Land Kärnten nach Prüfung des Antrags und Bewertung durch den Fachbeirat festgelegt. Der Rechner basiert auf den Förderrichtlinien Stand 01/2025.
Für die Förderstufen 2 bis 6 kann neben dem Basisfördersatz ein Bonusfördersatz von 0–9 % gewährt werden. Dieser ergibt sich aus dem Gemeindeschlüssel der VKG (Bevölkerungszahl, Finanzkraft, Einpendler, Haltestellen-Abfahrten) sowie der Bewertung durch eine Jury. Kriterien sind u.a. digitale Buchbarkeit, E-Fahrzeuge, gemeindeübergreifende Konzepte und Mehrsprachigkeit.
Wenn der Betrieb nicht ein ganzes Kalenderjahr umfasst, werden die Jahresbeträge wochenweise aliquotiert (1/52 pro Betriebswoche). Eine Rumpfwoche zählt, wenn sie den Mittwoch enthält.
Für die Nahverkehrsregionen Klagenfurt, Villach, Spittal an der Drau und Wolfsberg gelten gesonderte Vereinbarungen im Rahmen des RVPneu. Diese Gemeinden sind von der regulären Mikro-ÖV Förderung ausgenommen.
Nein, dieser Rechner basiert ausschließlich auf den Förderrichtlinien des Landes Kärnten. Andere Bundesländer haben eigene Förderprogramme mit unterschiedlichen Konditionen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Förderungen in Ihrem Bundesland.
Sprechen Sie mit uns
Unser Team berät Sie gerne persönlich zu den Fördermöglichkeiten in Kärnten, der maas.maker Plattform und individuellen Anforderungen.
- +43-50-556
- maasmaker@anexia.com
- Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr