Das Land Kärnten hat eine klare Strategie: Mehr Menschen sollen Zugang zu attraktiven, nachhaltigen und flexiblen Mobilitätsangeboten erhalten. Neben klassischen Bus- und Bahnlinien spielt dabei der Mikro-ÖV (Mikro-Öffentlicher Verkehr) eine zentrale Rolle. Gerade in ländlichen Regionen ist der Mikro-ÖV oft die einzige Möglichkeit, eine regelmäßige Anbindung für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Um Gemeinden und Betreiber bei der Umsetzung solcher Projekte zu unterstützen, stellt das Land Kärnten seit 2025 eigene Förderprogramme für Mikro-ÖV-Systeme bereit. Diese Förderung umfasst sowohl Bestandsförderungen für bereits laufende Systeme als auch die Förderung neuer Mikro-ÖV Projekte

So profitieren Gemeinden und Betreiber
mit der maas.maker Plattform

Mikro-ÖV als Schlüssel zur modernen Mobilität.
Die maas.maker Plattform unterstützt Gemeinden und Betreiber dabei, diese Förderungen voll auszuschöpfen und gleichzeitig ein zukunftssicheres, digitales Mobilitätssystem aufzubauen.

Gerade kleinere Orte und Regionen stehen vor einer Herausforderung: Der Linienbus fährt oft zu selten, eine eigene Bahnverbindung ist nicht vorhanden, und die Bevölkerung ist auf individuelle Mobilität angewiesen. 

Hier kommt der Mikro-ÖV ins Spiel. Bedarfsorientierte Kleinbusse oder Rufbusse bieten flexible Fahrten, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Der Mikro-ÖV bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Fahrgäste genießen eine hohe Flexibilität, da sie ihre Fahrten ganz einfach per App, Telefon oder Web buchen können. 

Für Betreiber entstehen geringere Kosten, weil Fahrten ausschließlich bei tatsächlichem Bedarf durchgeführt werden. Gleichzeitig wird die Mobilität nachhaltiger gestaltet, da Fahrzeuge besser ausgelastet sind und Leerfahrten reduziert werden. Darüber hinaus trägt der Mikro-ÖV maßgeblich zur Stärkung des ländlichen Raums bei, indem auch abgelegene Ortsteile zuverlässig an den öffentlichen Verkehr angebunden werden ohne in Konkurrenz zu bestehenden öffentlichen Busverbindungen zu stehen.

Die maas.maker Plattform unterstützt Gemeinden und Betreiber dabei, von diesen Förderungen im Rahmen von Investitionen für den Mikro-ÖV zu profitieren und gleichzeitig ein zukunftssicheres, digitales Mobilitätssystem aufzubauen.

Mikro-ÖV Förderung in Kärnten
Bestandsförderung und neue Projekte

Die Mikro-ÖV Förderung im Bundesland Kärnten unterstützt sowohl bestehende Systeme durch gezielte Bestandsförderung als auch Gemeinden und Betreiber, die neue Projekte umsetzen möchten.

Bestandsförderung für bestehende MIKRO-ÖV Systeme

Manche Kärntner Gemeinden haben bereits ein funktionierendes Mikro-ÖV-System aufgebaut. Damit diese Systeme langfristig stabil betrieben werden können, bietet das Land Kärnten eine Bestandsförderung.

 

  1. Förderhöhe: bis zu 30.000 € im ersten Jahr für Investitionen.
  2. Voraussetzung: Das System muss bereits vor dem 01.01.2025 bestanden haben, diskriminierungsfrei sein und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen (z. B. Mindestbetriebszeit 6 Stunden/Tag, Integration in die Verkehrsauskunft Österreich, Akzeptanz von Klimatickets).
  3. Ziel: Verbesserung der Qualität und Entlastung der Gemeindefinanzen.
Förderung neuer Mikro-ÖV Projekte

Für Gemeinden, die erstmals ein Mikro-ÖV-System einführen möchten, gibt es eine noch umfangreichere Förderung:

  1. Bis zu 50 % der Kosten für Planung, bis zu 7.000 € pro Projekt (erhöhbar bei mehreren Gemeinden bis 12.000 €).
  2. gestaffelte Fördersätze für den direkten Betrieb  je nach Höhe der Kosten – die ersten 30.000 € werden zu 100 % gefördert, danach 80–40 %, abhängig vom Finanzierungsbedarf.
  3. Förderdauer zunächst 3 Jahre, mit Option auf 2 Jahre Verlängerung bei positiver Evaluierung.
  4. Projekte mit digitalen Buchungssystemen, gemeindeübergreifenden Konzepten oder innovativen Ansätzen können höhere Fördersätze erzielen.
HALTEPUNKTE BEREITS GEPLANT?

Wie die maas.maker Plattform Gemeinden und Betreiber unterstützt

Die maas.maker Plattform wurde genau dafür entwickelt, Gemeinden und Betreibern eine schlüsselfertige Lösung anzubieten, die sowohl die technischen Anforderungen der Förderrichtlinien erfüllt als auch den Betrieb effizient und nutzerfreundlich macht.

  • Integration in die Verkehrsauskunft Österreich (VAO)
  • Akzeptanz von Klimatickets (KTÖ, KTK, Jugend.mobil)
  • Fahrgäste können per App, Web oder Callcenter buchen – wie in den Förderrichtlinien gefordert.
  • Auswertung und Export der Fahrgastzahlen, Kilometer, Kosten und Einnahmen – perfekt für die jährliche Förderabrechnung
  • Unterstützung von Fahrgästen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Anzeige von Rollstuhlplätzen oder Mitnahme von Kindersitzen
  • Konfigurierbare Vorlaufzeit für Buchungen: Maximal 60 Minuten Vorlaufzeit für eine Fahrtbuchung (außer bei Buchungen zu Betriebsbeginn am Morgen).
  • Für bestehende Systeme: Die Vorlaufzeit darf in der Regel nicht länger als 2 Stunden betragen.
  • Klimaticket Österreich (KTÖ), Klimaticket Kärnten (KTK) und das Jugend.mobil Ticket (JmT) Unterstützung.
  • Mehrsprachigkeit beliebig erweiterbar

Häufig gestellte Fragen zur
Mikro-ÖV Förderung und maas.maker Plattform

Um Gemeinden und Betreibern einen schnellen Überblick über die wichtigsten Themen zu geben, haben wir die häufigsten Fragen rund um die Mikro-ÖV Förderung in Kärnten und den Einsatz der maas.maker Plattform zusammengestellt. Die folgenden Antworten helfen Ihnen dabei, offene Punkte zu klären und die nächsten Schritte für Ihr Förderprojekt besser einschätzen zu können.

Wer kann eine Mikro-ÖV Förderung in Kärnten beantragen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine mit Gemeindemitgliedschaft und juristische Personen mit Gemeindebeteiligung. Die Betreiber welche letztendlich von den Gemeinden vorgesehen werden sollten sich dahingehend vorab mit dem Verkehrsverbund Kärnten abstimmen.

Welche Mikro-ÖV Fördermöglichkeiten gibt es im Allgemeinen?

Fördeurng für bestehende Mikro-ÖV Systeme die bereits vor dem 01.01.2025 in Betrieb waren: Bis zu 100 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch € 30.000 pro Jahr je Gemeinde .

Fördeurngen für neue Mikro-ÖV Systeme:

Konzepterstellung: 50 % bis max. € 7.000 (bei mehreren Gemeinden Aufstockung bis € 12.000).

Betrieb: Die ersten € 30.000 werden ebenfalls zu 100 % gefördert. Darüber hinaus ist ein Eigenmittelanteil der Gemeinden erforderlich, der je nach Gesamtkosten variiert (z. B. bei € 100.000 Betriebskosten liegt der Eigenanteil bei ca. 17–23 %).

Wie hoch ist die Förderung für bestehende Mikro-ÖV Systeme?

Bis zu 30.000 € für Investitionen im ersten Jahr und Gemeinde werden gefördert.

Wie hoch ist die Förderung für neue Mikro-ÖV Systeme?

Neue Mikro-ÖV Systeme erhalten Förderung für Planung (bis 12.000 €) und Betrieb (gestaffelte Fördersätze, bis zu 100 % der ersten 30.000 €).

Welche Voraussetzungen müssen für eine Mikro-ÖV Software zur Förderung erfüllt werden?

Das System muss diskriminierungsfrei sein (zB. Rollstuhl-Buchungen ermöglichen), Klimatickets akzeptieren, mindestens 6 Stunden täglich an Werktagen betrieben werden und in die Verkehrsauskunft Österreich integriert sein.

Wie schnell kann die maas.maker Plattform in Betrieb gehen?

In nur 3 Tagen ab Beauftragung ist maas.maker betriebsbereit – von der Fahrer-App bis zum Fahrgastbuchungssystem.

Können auch gemeindeübergreifende Mikro-ÖV Projekte gefördert werden?

Ja, diese sind sogar ausdrücklich erwünscht und erhöhen die Förderchancen.

Welche Kosten sind allgemein bei der Mikro-ÖV Förderung des Landes Kärnten förderbar?

Betriebsstunden und Betriebskilometer,

Tank- und Ladekosten,

Versicherung und Personalkosten,

Service- und Fahrzeugkosten (AfA 5 Jahre),

notwendige Betriebsmittel wie Dispositionszentrale oder Buchungstechnik,

Marketingausgaben bis zu 5 % der Betriebskosten .

Nicht förderbar sind Kosten, die ausschließlich durch nachträgliche Vertragsänderungen entstehen.

Wie lange wird der Mikro-ÖV in Kärnten gefördert

Die Förderung wird in der Regel für 3 Jahre zugesichert. Bei positiver Evaluierung eines Förderwerbers kann eine Verlängerung um 2 Jahre erfolgen. Danach ist eine Übernahme in den Regelbetrieb möglich

Wann erfolgt die Auszahlung?

Bei bestehenden Systemen erfolgt die Auszahlung der Förderung im Nachhinein für das jeweilige Kalenderjahr, spätestens bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Neue Systeme erhalten ihre Förderung in drei jährlichen Tranchen, die sich am Projektstart orientieren.

Welche Qualitätskriterien sind verpflichtend?

Die Förderrichtlinien des Landes Kärnten legen großen Wert auf Qualität. Ein Mikro-ÖV-System darf den Linienverkehr nicht ersetzen, sondern muss diesen sinnvoll ergänzen. Es muss zwingend in die Verkehrsauskunft Österreich eingebunden werden und regelmäßig Kennzahlen wie Fahrgastzahlen, gefahrene Kilometer, Kosten und Einnahmen an die Förderstelle übermitteln. Darüber hinaus ist eine barrierearme Gestaltung erforderlich, sodass beispielsweise auch Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer oder Familien mit Kindersitzen problemlos mitfahren können.

Wie unterstützt die maas.maker Plattform bei der Förderung?

Die maas.maker Plattform ist so konzipiert, dass sie alle Förderkriterien erfüllt. Sie ist direkt mit der Verkehrsauskunft Österreich verbunden, unterstützt die Klimatickets in der Tarifstruktur, ermöglicht einfache Buchungen über App, Telefon oder Web und liefert die Kennzahlen, die für die Evaluierung benötigt werden. Gemeinden und Betreiber profitieren zudem von einer aktiven Begleitung bei der Antragstellung, sodass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden und die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung deutlich steigen.