Allgemeine Geschäftsbedingungen
Software as a Service
Letzte Version: 03.09.2025
PRÄAMBEL
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ergänzend zum SaaS-Rahmenvertrag zwischen der Anexia Digital Engineering GmbH (nachfolgend „Anexia“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie regeln allgemeine Aspekte der Zusammenarbeit und ergänzen den Rahmenvertrag. Im Falle von Widersprüchen gilt die im Rahmenvertrag festgelegte Dokumentenhierarchie. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
1. Definitionen
1.1. Plattform: Die cloudbasierte SaaS-Lösung von Anexia Digital Engineering GmbH zur Abwicklung von Mikro-ÖV-Buchungen, einschließlich aller integrierten Komponenten.
1.2. Drittanbieter-Services: Externe Dienste, die in die Plattform integriert sind, wie Kartendienste oder Fahrplan-APIs, ohne dass Anexia Digital Engineering GmbH für deren Inhalt oder Verfügbarkeit haftet.
1.3. Nutzungsmetriken: Vertragsmäßig vereinbarte Grenzwerte, wie z. B. API-Aufrufe oder Transaktionsvolumen, deren Überschreitung zu Zusatzkosten führen kann.
2. Zahlungsmodalitäten und Rechnungsstellung
2.1. Rechnungen werden elektronisch in PDF-Format an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse versendet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine funktionsfähige E-Mail-Adresse für Rechnungsempfang bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
2.2. Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung auf das von Anexia Digital Engineering GmbH angegebene Konto zu leisten. Andere Zahlungsmittel bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Anexia Digital Engineering GmbH.
2.3. Bei Überschreitung vereinbarter Nutzungsmetriken berechnet Anexia Digital Engineering GmbH automatisch Zusatzkosten basierend auf der aktuellen Preisliste oder dem beauftragten individuellen Kostenvoranschlag. Der Auftraggeber erhält eine detaillierte Abrechnung über die Überschreitungen.
2.4. Anexia Digital Engineering GmbH behält sich vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug Sicherheitsleistungen wie Vorauszahlungen oder Kautionen zu verlangen, um die Fortsetzung der Leistungen zu gewährleisten.
3. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse
3.1. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf höherer Gewalt beruhen, einschließlich Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Cyberangriffe oder behördliche Anordnungen, soweit diese nicht von der Partei verschuldet wurden.
3.2. Die betroffene Partei muss die andere unverzüglich über das Ereignis informieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren. Die Vertragspflichten werden für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt.
3.3. Sollte ein solches Ereignis länger als 30 Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
4. Abtretung und Übertragung
4.1. Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Anexia Digital Engineering GmbH an Dritte abtreten oder übertragen. Anexia Digital Engineering GmbH kann eine solche Zustimmung verweigern, wenn berechtigte Interessen (z. B. Bonitätsrisiken) entgegenstehen.
4.2. Anexia Digital Engineering GmbH ist berechtigt, den Vertrag oder Teile davon an verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen, ohne Zustimmung des Auftraggebers, sofern die Leistungserbringung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5. Support und Wartung
5.1 Supportanfragen sind ausschließlich über das von Anexia Digital Engineering GmbH bereitgestellte Ticketsystem oder die vereinbarten Kanäle einzureichen. Anexia Digital Engineering GmbH bearbeitet Anfragen während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr MEZ, ausgenommen Feiertage in Österreich).
5.2. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber mindestens 72 Stunden im Voraus per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung angekündigt. Solche Arbeiten finden vorzugsweise außerhalb der Kernnutzungszeiten statt.
5.3. Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten bietet Anexia Digital Engineering GmbH einen optionalen Support an, der gesondert vereinbart und vergütet werden muss.
6. Änderungen dieser AGB
6.1. Anexia Digital Engineering GmbH behält sich vor, diese AGB aus sachlichen Gründen (z. B. gesetzliche Änderungen, technische Entwicklungen) anzupassen. Der Auftraggeber wird mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail über Änderungen informiert.
6.2. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen 30 Tagen schriftlich, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Bei Widerspruch steht Anexia Digital Engineering GmbH ein Kündigungsrecht zu. Eine fortgesetzte Nutzung der Plattform gilt als Zustimmung.
7. Sonstiges
7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Anexia Digital Engineering GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von Rechten durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (z. B. Fahrplandaten) beruhen.
7.2. Diese AGB stellen eine Ergänzung dar und ersetzen keine vorherigen Versionen. Sie gelten für alle laufenden und zukünftigen Aufträge, soweit nicht abweichend vereinbart.
7.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.
